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Stadtwerke Münster: Preisanhebungen bei Wärmepumpenstrom

Das Schreiben der Stadtwerke Münster GmbH an ihre Wärmepumpenstrom-Kunden klang eindeutig: Vergünstigte Netzentgelte seien von der zuständigen Behörde abgeschafft worden. Und zudem machten geänderte rechtliche Rahmenbedingungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Weitergabe gestiegener Kosten wirtschaftlich notwendig. Auf solche Argumente muss sich, so die Verbraucherzentrale, niemand einlassen.

Mit Wirkung zum 30. November 2010 wurdenvon den Stadtwerken Münster im Mai die laufenden Verträge nach dem Sonderabkommen WPN gekündigt und Kunden die Weiterbelieferung zu teureren Tarifen angeboten. „Mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen versuchen die Stadtwerke Münster offenbar, eine Preiserhöhung durchzusetzen“, hat die Verbraucherzentrale NRW durch Anfrage bei der Bundesnetzagentur herausgefunden: Schriftlich hat die Behörde bestätigt, dass die Änderung der Genehmigungspraxis keinen Einfluss auf die Möglichkeit habe, dem Kunden ein gesondertes Netzentgelt - sprich günstigere Tarife - für die Belieferung seiner Wärmepumpe anzubieten. Diese Darstellung der Stadtwerke Münster, so erklärte die Bundesnetzagentur gegenüber der Verbraucherzentrale NRW, sei unrichtig.

Auch um die angeführte Rechtssicherheit zu schaffen, hätten die Stadtwerke Münster nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht den Umweg über Preiserhöhungen nehmen müssen. „Offenbar hatten die SWe Münster in ihren bisherigen Verträgen keine wirksame Preis-Anpassungsklausel - unabdingbare Voraussetzung, um eine Erhöhung vornehmen zu können. Diese Vertragsanpassung hätten die Stadtwerke von ihren Kunden verlangen können, anstatt den Vertrag zu kündigen“, entlarvt die Verbraucherzentrale NRW das Verfahren: „Die Kündigung dient letztlich allein der Preiserhöhung und ist vor dem Hintergrund, dass Kunden derzeit keine Chance haben, einen anderen Anbieter mit der Lieferung von Wärmepumpenstrom zu wirtschaftlich vernünftigen Preisen zu beauftragen, nach unserer Ansicht ein Missbrauch von Marktmacht.“

Mit zwei neuen Angeboten warteten die Stadtwerke in ihren Kündigungsschreiben auf: Entweder sollten Wärmepumpenstrom-Kunden den Extrazähler von einer Elektroinstallationsfirma ausbauen lassen und ein Festpreispaket „Münster: garantiert“ mit zweijähriger Vertragsbindung abschließen. Oder Kunden sollten eine Alternative ohne Umbau der Elektroinstallation wählen und einen Vertrag „Münster: ideal“ für die „Grundversorgung mit Schwachlastanteil“ abschließen. Verbrau-chern, die sich nicht entscheiden, wurde angedroht, dass sie automatisch der zweiten Alternative unterfallen und ab dem 30. November 2010 zu diesen Bedingungen versorgt werden. Beide Angebote sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht lohnend.

Wärmepumpenstrom-Kunden gibt die Verbraucherzentrale daher folgende Tipps:

• Wer keinen Vertrag abschließt oder einen schon abgeschlossenen Vertrag widerruft, ist unter den gegebenen Möglichkeiten am besten dran. Denn nach dem Willen der Stadtwerke Münster werden Kunden dann ab dem 30. November 2010 automatisch zu den Bedingungen „Münster: ideal“, d. h. in der „Grundversorgung mit Schwachlastanteil“ versorgt. Somit muss man sich nicht um die Kontinuität der Versorgung sorgen - und kann zudem noch weiterhin von den bisherigen günstigeren Konditionen profitieren. Eine Preiserhöhung wäre angesichts der nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW unwirksamen Preisanpassungsklausel bis dahin nicht möglich. Und bei günstigem Verlauf findet sich möglicherweise doch noch ein neuer Lieferant mit passablen Preisen.

• Wer schon einen Vertrag „Münster: garantiert“ zum Festpreis abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht vor Lieferbeginn. Da dieser erst nach Umrüstung der Elektroinstallation und entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 4) praktisch erst am
1. Oktober 2010 erfolgen kann, läuft die Frist somit erst Mitte Oktober aus. Ratsam ist jedoch ein sofortiger Widerruf.

• Wer den Vertrag „Münster: ideal“ abgeschlossen hat, kann auch diesen bis Lieferbeginn widerrufen. Hier läuft die Widerrufsfrist jedoch schon Mitte Juli aus, da der voraussichtliche Lieferbeginn im Klein-gedruckten des Vertrags auf den 1. Juli 2010 terminiert ist.

Die Verbraucherzentrale NRW wirll versuchen, in Gesprächen mit den Stadtwerken Münster eine Einigung für alle Kunden zu erzielen.

Einen Musterbrief zum Widerruf bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/muenster. Für Selbstabholer ist er auch in der Beratungsstelle am Spiekerhof 27 erhältlich.

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