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19.12.2011

TeldaFax: Zahlung verweigern

Ex-Kunden des insolventen Stromanbieters TeldaFax bekommen möglicherweise noch einmal unangenehme Post. Obwohl viele auf eine Rückzahlung von Vorauszahlungen hoffen, könnten sie eines von 750.000 versandten Schreiben erhalten, in dem Nachforderungen gestellt werden.

Wie seitens eines Sprechers des Insolvenzverwalters bestätigt wurde, handelt es sich um Endabrechnungen. Die werden von einer der insgesamt 14 Einzelgesellschaften gestellt, die unter dem TeldaFax-Dach firmierten. Für die Vorauszahlungen war aber möglicherweise eine andere zuständig. Nach Insolvenzrecht sind die Forderungen möglicherweise berechtigt - vielleicht aber auch nicht. Im Liefervertrag muss auf eine so genannte Abtretungsklausel verwiesen werden. Ist das nicht der Fall, so raten Verbraucherschützer auf jeden Fall zum Widerspruch, wenn Sie ein Schreiben von der beauftragten Wirtschaftsauskunftei Creditreform erhalten.

Die Verbraucherzentrale bezweifelt darüber hinaus generell die Rechtmäßigkeit der Nachforderungen, weil bei TeldaFax ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung anhängig ist. Wenn das Firmengeflecht zur Insolvenzverschleppung genutzt worden sei, könnten die Abtretungserklärungen auch nicht rechtmäßig sein. Deshalb raten Verbraucherschützer dazu die Zahlungen zu verweigern und dies dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.

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