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28.12.2011

Energie: Änderungen zum 1. Januar

Berlin. Mit dem Beginn des neuen Jahres treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel den Wechsel des Strom- und Gasanbieters, die Kennzeichnung von Elektrogeräten im Haushalt oder die Förderung von neuen Photovoltaik-Anlagen. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin.

Ende Oktober hat die Bundesnetzagentur neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Danach können die Verbraucher ab dem 1. Januar 2012 zu einem neuen Versorger zu jedem beliebigen Zeitpunkt und innerhalb von drei Wochen wechseln. Der Branchenverband rät, sich vor einem Lieferantenwechsel bei dem bisherigen Versorger über passendere Angebote zu informieren. Jeder Strom- und Gasversorger in Deutschland biete unterschiedliche Tarife an, die auf die speziellen Anforderungen von bestimmten Kundengruppen zugeschnitten seien. Ein Vergleich lohne sich, so der BDEW. Die deutschen Haushaltskunden könnten unter durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen. Derzeit gibt es nach BDEW-Angaben rund 1.100 Stromanbieter und mehr als 800 Gasversorger in Deutschland.

Novelle des EEG-Gesetzes

Im Januar tritt auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit unter anderem festgelegt, dass sich die Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt verringert. Die Kilowattstunde Solarstrom wird dann mit 24,43 Cent statt 28,74 Cent im Jahr 2011 vergütet, so der BDEW. Außerdem werde mit der EEG-Novelle auch die optionale Marktprämie eingeführt. Dieses Instrument soll der besseren Marktintegration von Erneuerbaren Energien dienen. Der Anlagenbetreiber erhält mit der Marktprämie den Anreiz, seinen Strom möglichst dann einzuspeisen, wenn dieser auch gebraucht wird. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und einem durchschnittlich zu erwartenden Markterlös aus, erläuterte der Branchenverband.

Dreimal Plus als effizienteste Klasse

Neuerungen gibt es zum 1. Januar auch bei der Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten. Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Gruppen von Elektrogeräten mit einem Energieeffizienzlabel kennzeichnen, das über den genauen Strom- und Wasserverbrauch informiert. Diese Kennzeichnung hat die Europäische Union reformiert. Neu ist die Kategorie A +++ als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird. Künftig müssen nach Angaben des BDEW auch Fernseher mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden. Hier reicht die Kategorisierung jedoch vorerst nur bis zur Klasse A. Auf dem Label sollen auch neue Symbole in Form von Piktogrammen zu finden sein: Die Milchtüte steht für das Kühlvolumen, die Schneeflocke für das Gefriervolumen und der Lautsprecher für den Geräuschpegel.

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