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08.08.2011

Zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet

Vermieter sind angehalten günstigsten Gas-Anbieter zu wählen

Heidelberg. Es gibt rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln.

Grund hierfür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass knapp 9 Millionen Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen sind.

Betriebskosten müssen laut § 560 BGB niedrig gehalten werden

Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 Prozent angestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 Prozent der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Das heißt, dass jährlich knapp 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt werden.

Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Preisanstieg zu erklären. Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, ist der Gas-Preisvergleich. „Vermieter oder Hausverwalter profitieren indirekt von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel, denn dankbare Mieter zahlen in der Regel auch die Miete pünktlicher. Ein Anbieterwechsel kann den Mieter um über 300 Euro jährlich entlasten“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft beim unabhängigen Verbraucherportal Verivox. „Viele Verbraucher haben immer noch Angst vor einem Anbieterwechsel, obwohl es ganz einfach, schnell und unkompliziert ist. Zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch nicht kommen, weil die Belieferung mit Gas gesetzlich gesichert ist“, erläutert Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter. Auch der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.

Den Vergleichsrechner von Verivox gibt es auch bei energie-info.net. Sie finden ihn hier: Gas-Vergleichsrechner

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