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21.02.2012

Tipps zu Mietnebenkosten

Schock bei der Nebenkostenabrechnung, die Mieter in diesen Tagen ereilt: In vielen Fällen entpuppen sich die Kosten für Heizung, Wasser und Müllabfuhr als zweite Miete. Ein Grund dafür: Viele Abrechnungen werden nicht korrekt ermittelt. Tipps zur Nebenkostenabrechnung gibt eine neue Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.

Vor allem die Frage, welche Posten bei den Nebenkosten tatsächlich umgelegt werden dürfen, sorgt immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Um nicht unnötig zu zahlen, lohnt es sich, die Abrechnung genau zu prüfen. Die nötige Hilfe beim Kostencheck und der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen bietet der Ratgeber „Mietnebenkosten“, den die Verbraucherzentrale NRW mit dem Deutschen Mieterbund herausgegeben hat. Auf 190 Seiten erfahren Mieter, welche Betriebskosten anfallen und welche abgerechnet werden dürfen. Außerdem bietet die Lektüre Informationen zu den verbindlichen Regeln einer Abrechnung – etwa zur Form und zu Fristen.

Der Ratgeber „Mietnebenkosten – Abrechnung prüfen, Rechte kennen, Betriebskosten senken“ ist für 9,90 Euro in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro Porto und Versand wird das Buch auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf
Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235,
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de,

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