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05.07.2011
Photovoltaik: Was sich ändertAnpassungen in der EigenverbrauchsregelungBerlin. Bis 2022 sollen in Deutschland alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden, so der Beschluss des Deutschen Bundestages. Zur Diskussion standen daneben weitere Gesetzesänderungen zur deutschen Energiewende. Für die Photovoltaikförderung bleibt die volumenabhängige Degression und die befristete Eigenverbrauchsregelung – trotz Einwänden der Opposition – bestehen. Die Novelle tritt zum 1. Januar in Kraft.Eine Zubaubegrenzung, wie von Teilen der CDU gefordert, wird es künftig nicht geben. Der atmende Deckel und die halbjährliche Degressionsanpassung bleiben dagegen bestehenden. Zum Jahresbeginn 2012 sollen die Fördertarife planmäßig um neun Prozent gekürzt werden, vorbehaltlich der bis zum 30. September installierten Gesamtleistung des Vorjahrs. Übersteigen die bis dahin registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt (GW), erhöht sich der Prozentsatz um weitere drei Prozentpunkte. Mit jedem weiteren GW wird dann, bis zur Obergrenze von 7,5 GW, in 3 Prozentschritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von zusätzlich 15 Prozent bei 7,5 GW installierter Gesamtleistung. Ziel der Tarifsenkungen ist es, die Höhe der Einspeisevergütung an die Technologie- und Fertigungsfortschritte anzupassen. Liegt der Zubau unter 2,5 GW erfolgt eine Anpassung ab jeweils 0,5 GW um 2,5 Prozent nach unten. Bestehen bleibt auch die neu eingeführte Förderanpassung zur Jahresmitte bei Überschreitung des Wachstumskorridors. Diese wäre erstmalig zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Eine Absenkung fiel aber aus, da der Zubau Anfang 2011 hinter den Erwartungen zurückblieb. Der Bemessungszeitraum ändert sich künftig von drei Monaten auf sieben. So gelten die Monate Oktober des Vorjahres bis April des laufenden Jahres als neue Grundlage. Die Eigenverbrauchsregelung, die eigentlich 2011 ausgelaufen wäre, wird zwar um zwei Jahre verlängert, aber auf Anlagen bis zu einer Größe von 100 KW beschränkt. Zudem müssen Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 KW, die seit 2009 gebaut wurden, bis zum 1. Januar 2014 mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gemäß §6 Abs.1 nachgerüstet werden. Betreiber kleinerer Anlagen haben die Wahl, die Einspeiseleistung bei 70 Prozent abzuregeln oder in das vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen zu werden. Für die entgangenen Vergütungen soll es aber Entschädigungszahlungen geben. Leser Kommentare |