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03.12.2008
Werbung mit falschen TatsachenÖlheizung ist deutlich klimaschädlicher als GasHeizöl verursacht bei der Verbrennung etwa ein Drittel mehr Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) als Erdgas - eine unabänderliche physikalische Tatsache, bedingt durch die unterschiedliche chemische Zusammensetzung von Heizöl und Erdgas. Trotzdem wirbt die Ölindustrie immer wieder mit falschen Versprechen.„Moderne Ölheizungen überzeugen durch extrem niedrige Emissionen. Mit Werten, die beim Einsatz von schwefelarmem Heizöl der Verbrennung von z.B. Erdgas in nichts nachstehen“, hieß es in bundesweiten Anzeigen des Ölverbandes IWO, in dem die Ölkonzerne BP, Shell und Esso organisiert sind. Der Bundesverband Deutscher Gasverbraucher forderte die Ölindustrie auf, im Interesse des Klimaschutzes auf derartige Irreführungen der Verbraucher zu verzichten. (Der „Spiegel“ berichtete.) Der Ölverband lehnte allerdings ab. Daraufhin zeigte ihn der Bundesverband der Gasverbraucher bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen strafbarer Werbung gem. § 16 UWG an. Vergeblich, denn der Hamburger Ölverband bekam Rückendeckung durch die Staatsanwaltschaft der Hansestadt. Sie stellte das Verfahren gegen den Ölverband ein. Die monierte Werbung der Ölindustrie, so die Staatsanwaltschaft, sei eine „erkennbar aus dem subjektiven Blickwinkel eigener Interessenverfolgung und –gewichtung getroffene pauschale Wertung“ (Az.: 5550 JS 42/07). Das sah der Gasverbraucherverband genauso - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft aber als be- und nicht entlastend für das Gebaren der Ölindustrie, denn: Die vergleichende Werbung mit objektiv falschen Emissionsangaben verfolge den Zweck, die Verbraucher zu verleiten, am vermeintlich gleichwertigen Heizöl festzuhalten, statt sich für das ökologisch und klimatologisch eindeutig überlegene Erdgas zu entscheiden. Daher legte der Bundesverband der Gasverbraucher Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Wiederum ohne Erfolg. Nun stellte sich auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg schützend vor den ortsansässigen Ölverband: „Nicht jede Werbung, die unwahre Angaben über das beworbene Produkt enthält, ist mit Strafe bedroht“, so die Generalstaatsanwältin. Dem hielt der Gasverband entgegen, der Klimawandel sei längst als Schicksalsfrage der Menschheit begriffen worden und vertrage keine Bagatellisierung vergleichender Produktwerbung mit bewusst falschen Angaben zu klimaschädigenden Emissionen. Eine derartige Irreführung der Verbraucher zu erlauben, sei ein Freibrief für die Ölindustrie, die Verbraucher weiterhin mit falscher Klimawerbung täuschen zu dürfen. Auch das konnte die Hamburger Justiz nicht beeindrucken: Aus der Werbung der Ölindustrie, die Emissionswerte beim Einsatz von Heizöl würden denen bei der Verbrennung von Erdgas „in nichts nachstehen“, sei kein strafwürdiges Verhalten herzuleiten, auch wenn diese Behauptung falsch sei und sich der Ölverband dieser Tatsache bewusst war (Az.: 2 Zs 1248/07). Die Ölindustrie in Hamburg kann also weiter mit falschen Tatsachen werben. Leser KommentareValentin (Gastkommentar) schrieb am 04.12.2008 um 19:28:00:
Es ist wirklich zu empfehlen, zukünftig mit Gas zu heizen. Die Gaspreise sinken mit der Zeit und umweltfreundlicher ist es sowieso! Wessen Gasrechnung immer noch zu hoch ist, findet auf http://www.gasvergleich-gasanbieter.de einen empfehlenswerten Gastarifrechner. Mit dem könnt Ihr euren regionalen Anbieter vergleichen und viel Geld einsparen. |