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24.10.2011

Alte Geräte ohne Zulassung

Wer günstig einen gebrauchten, aber noch funktionsfähigen Gasheizofen erwirbt, weil das eigene Gerät defekt ist, erlebt womöglich eine böse Überraschung. Weil der Schornsteinfeger, der jedes Gerät abnehmen muss, kein grünes Licht gibt. Der Grund: Ältere Modelle haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung und dürfen deshalb nicht mehr als Austauschgerät zum Einsatz kommen. Das vermeintliche Schnäppchen erweist sich dann als teurer Fehlkauf.

Die Vorrichtung zur Abgasüberwachung für schornsteingebundene Geräte ist in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen", die vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) 2008 neu verfasst wurden, für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Dadurch soll verhindert werden, dass gesundheitsschädliche Abgase wie das giftige Kohlenmonoxid in den Wohnraum gelangen. Falls der Schornstein nicht richtig zieht, wird über die erwärmten Abgase ein Temperaturfühler aktiviert und die Gaszufuhr sicherheitshalber unterbrochen. Daraufhin schaltet sich das Gasheizgerät automatisch ab.

Ältere Geräte können auch nicht nachgerüstet werden

Da ältere Geräte mit einer solchen Vorrichtung zur thermischen Abgasmessung nicht nachgerüstet werden können, empfiehlt sich der Kauf eines neuen Heizautomaten.

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