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01.09.2010

RWE Erdgas 2011 kündigen

Verbraucherzentrale: Selbst Grundversorgung ist billiger

Wegen einer unwirksamen Verlängerungsklausel können RWE-Kunden ihren „RWE-Erdgas 2011“-Vertrag jederzeit kündigen.

Der Energieversorger hat gegenüber der Verbraucherzentrale NRW erklärt, den im Kleingedruckten enthaltenen Passus einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung bis zum 31. August 2010 nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucher-zentrale NRW rät „RWE-Erdgas 2011“-Vertragskunden, schnell aktiv zu werden und zu kündigen: Selbst der hohe Preis der gesetzlichen Grundversorgung ist aktuell günstiger als der 2008 garantierte Festpreis.

Vielen Gaskunden schien 2008 das Angebot des Tarifs „RWE-Erdgas 2011“ attraktiv: Dank garantiertem Festpreis war man während der Vertragslaufzeit vor Gaspreiserhöhungen gefeit. Doch anders als die Tarifbezeichnung „RWE-Erdgas 2011“ vermuten lässt, hatte der Vertrag nur eine Erstlaufzeit bis zum 31. August 2010. Vorausgesetzt, Gaskunden hatten den Kontrakt bis zum 30. Juni 2010 gekündigt; denn andernfalls sollte sich der Vertrag mit Preisgarantie gemäß Kleingedrucktem automatisch bis 30. September 2011 verlängern. Gesetzlich zulässig ist jedoch nur eine Verlängerung um maximal 12 Monate, während der RWE-Vertrag eine Verlängerung um 13 Monate vorsah.

Mitte August hat der Energieversorger gegenüber der Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, die unwirksame Verlängerungsklausel nicht mehr zu verwenden. Was für RWE-Erdgas 2011-Kunden eine gute Nachricht ist: Denn auch wer noch nicht gekündigt hat, kann dies jetzt tun. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende: Geht RWE das Kündigungsschreiben zum Beispiel bis Ende September 2010 zu, wird die Kündigung zum 30. Oktober 2010 wirksam.

„Erdgas 2011-Vertragskunden sollten auf jeden Fall aktiv werden“, hat die Verbraucherzentrale NRW nachgerechnet, „selbst der allgemeine Preis der Grundversorgung liegt derzeit erheblich unter den 2008 vereinbarten Preisen für ‚RWE Erdgas 2011’. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden schlagen zum Beispiel hier 1.784 Euro gegenüber 1.301 Euro in der Grundversorgung zu Buche.“

Wer den Gasanbieter wechselt, kann sogar noch mehr sparen: So unterbieten Mitbewerber den in „RWE 2011“ vereinbarten Gaspreis aktuell um mehr als 40 Prozent. Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 von RWE zurückgewiesen wurde, weil die zweimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung Ende September 2010 wirksam wird. Diese Kunden fallen dann in die gesetzliche Grundversorgung, können aber auch jederzeit ihren Versorger wechseln.

Unter www.vz-nrw.de/rwe gibt es einen Musterbrief der Verbraucher-zentrale NRW zur Vertragskündigung. Der Musterbrief ist auch kostenlos in allen Beratungsstellen erhältlich.

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