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22.12.2007

Wärmepumpen förderfähig

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und seine Regelungen

Berlin. Das Bundeskabinett hat im Rahmen seines integrierten Energie- und Klimaschutzpaketes u.a. auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Wichtigste Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei Neubauten mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.

Wer sein Haus mit Umweltwärme aus Erde, Wasser oder Luft beheizen möchte, kann ab sofort mit Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für eine Wärmepumpen-Heizung rechnen. Zwar tritt die neue Förderrichtlinie erst Anfang 2008 in Kraft, der Antrag muss jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage gestellt werden. Dadurch sind bereits ab heute gebaute Anlagen förderfähig. Die Fördersätze betragen 10 Euro pro m2 Wohnfläche für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen und 5 Euro pro m2 Wohnfläche für Luft/WasserWärmepumpen im Neubau. An die Qualität der Anlagen werden besondere Anforderungen gestellt, die aber von modernen Wärmepumpen-Heizungen bei richtiger Planung problemlos erfüllt werden.

Bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden, ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung künftig Pflicht. Die Größe einer zu diesem Zweck installierten Solarkollektorfläche beispielsweise muss laut EEWärmeG mindestens vier Prozent der Nutzfläche des Hauses entsprechen. Kommen andere Arten regenerativer Energien zum Einsatz, beispielsweise Holzpellets oder Erdwärme, muss mehr als die Hälfte des Wärmebedarfs daraus gedeckt werden.

Eine Nutzungsquote für Altbauten wird es nicht geben - stattdessen eine Förderung vom Staat. Hausbesitzer erhalten eine bestimmte Grundförderung für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem gibt es Bonuszahlungen für zusätzliche Energiesparmaßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind, zum Beispiel die Sanierung des Hauses. Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt 350 Mio. Euro bereit, ab 2009 jährlich 500 Mio. Euro. Andere Fördermittel, etwa aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank, können unabhängig davon in Anspruch genommen werden.

Ab 2009 gelten zudem schärfere Energiestandards für Häuser: Umfassend sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie verbrauchen dürfen als bisher. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu decken. Derzeit sind es sechs Prozent. Das Wärmegesetz ist Teil des Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung, mit dem Ziel, fossile Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu mindern.

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