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29.02.2008
Förderung im ÜberblickZuschuss nach Abschluss der Maßnahme beantragenBerlin. Seit dem 1. Januar 2008 hat sich die Förderung für erneuerbarer Energien im Wärmebereich nach dem Marktanreizprogramm geändert oder verbessert. Der Zuschuss muss nachträglich, also nach Abschluss der Maßnahme, beantragt werden. Hierfür gilt eine Antragsfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Der Antrag ist nur zulässig, wenn das aktuelle Antragsformular mit der Fachunternehmererklärung und die Rechnung vorgelegt werden. Wir sagen Ihnen, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können.Basisförderung Warmwasser-Kollektoranlagen erhalten eine Förderung von 60 Euro je qm, mindestens 410 Euro. Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, dann beträgt die Förderung 45 Euro je qm. Bei Heizungsunterstützung erhöht sich die Förderung auf 105 Euro je qm bis zu 40 qm Kollektorfläche, darüber hinausgehende Flächen werden mit 45 Euro gefördert, wenn bestimmte Pufferspeichergrößen erreicht werden. Pelletskessel über 5 kW Leistung (für luftgeführte Pelletskessel gilt eine Grenze von mindestens 8 kW) werden mit 36 Euro je kW gefördert, mindestens mit 1.000 Euro für Öfen mit Wassertasche, 2.000 Euro für Pelletskessel, 2.500 Euro für Pelletskessel mit Pufferspeicher. Effizienzbonus Die Basisförderung erhöht sich für Biomasse- und Solaranlagen um 50 bzw. 100 %, wenn das Gebäude eine gute Wärmedämmung aufweist: - 50 %, wenn ein vor 1995 gebautes Haus die heute geltenden EnEV-Werte einhält oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 30 % unterschreitet, besser bekannt als KfW 60-Gebäudequalität. - 100 %, wenn ein vor 1995 gebautes Haus die heute geltenden EnEV-Werte um mindestens 30 % oder bei einem danach gebauten Haus um mindestens 45 % unterschreitet, besser bekannt als KfW 40-Gebäudequalität. Kombinationsbonus Wird mit einer Solaranlage gleichzeitig auch eine Biomasseanlage angeschafft, dann gibt es zusätzlich zu der Basisförderung für die Solaranlage und für die Biomasseanlage einen Kombinationsbonus von 750 Euro. Kombinations- und Effizienzbonus sind nicht kombinierbar, man muss sich für eines entscheiden. Kesseltauschbonus Wird gleichzeitig mit dem Bau einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung erstmalig ein Brennwertkessel für Gas angeschafft, dann gibt es einen zusätzlichen Bonus von 750 Euro. Dieser Bonus kann nur bis zum 30.6.2008 beantragt werden. Auch dieser Bonus ist mit dem Effizienzbonus nicht kombinierbar. Solarpumpen- und Umwälzpumpenbonus Wird beim Bau einer Solaranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingesetzt (permanent erregte EC-Bauweise), dann gibt es einen Zuschuss von 50 Euro. Wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Biomasseanlage eine besonders effiziente Heizungsumwälzpumpe eingebaut (Effizienzklasse A des Herstellers), dann gibt es 200 Euro Zuschuss, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der Anlage nachgewiesen wird. Innovationsbonus Besonders effiziente Solaranlagen für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten oder Solaranlagen für Prozesswärme oder Kühlung zwischen 20 und 40 qm Größe werden mit 210 Euro je qm gefördert. Weitere Informationen: www.bafa.de Leser KommentareTanja W. (Gastkommentar) schrieb am 28.10.2008 um 12:32:00:
hab mich in meiner Gemeinde informiert, die meinten jedoch man soll den Antrag im Vorraus beantragen und erst nach einer Antwort mit den Maßnahmen beginnen... Und egal wenn man fragt, jeder antwortet was anderes... :-( Rudi d. Renntier (Gastkommentar) schrieb am 01.05.2008 um 11:59:00:
Noch schöner wäre es wenn es der Normalbürger bei aller Fachsimpelei auch noch verstehen würde. Lothar R. (Gastkommentar) schrieb am 13.02.2008 um 17:49:00:
Sehr gut, dass sich die Förderung verbessert hat, der normal verdienende Bürger, kann sich sowieso kaum neue Investionen leisten, die Kostenschraube geht bei allen Produkten nur so in die Höhe. was schier nicht zu bezahlen ist. |