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Energieberatung
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Verbesserte Förderkonditionen

Erneuerbare Energie: Neue Richtlinie

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 in Frankfurt/Main bekannt. Die ISH ist das größte internationale Forum für Bad-, Gebäude-, Energie- und Klimatechnik. Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.

Umbau der Förderung

Das ist bis 2012 geplant

Berlin. Das Bundeskabinett hat die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung.

Noch Fördergelder

Antrag für neue Heizung stellen

Die „Förderampel“ auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist wieder da – und sie zeigt grünes Licht. Das bedeutet: Es ist noch reichlich Geld im Fördertopf für Solarwärme, Biomasseheizungen und Wärmepumpen.

Geänderte Konditionen

KfW verschärft Förderbedingungen

Frankfurt/Main. Seit dem 1. Juli 2010 haben sich die Förderbedingungen der KfW für energieeffizientes Bauen verschärft. Die Fördersystematik wird damit an die Energie-Einsparverodnung (EnEV) 2009 angepasst.

Fördermittel freigegeben

Nur innovativste Techniken profitieren

Berlin. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.

Fördermittel freigegeben

Nur innovativste Techniken profitieren

Berlin. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.

Förderung im Überblick

Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme beantragen

Berlin. Seit dem 1. Januar 2008 hat sich die Förderung für erneuerbarer Energien im Wärmebereich nach dem Marktanreizprogramm geändert oder verbessert. Der Zuschuss muss nachträglich, also nach Abschluss der Maßnahme, beantragt werden. Hierfür gilt eine Antragsfrist von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Der Antrag ist nur zulässig, wenn das aktuelle Antragsformular mit der Fachunternehmererklärung und die Rechnung vorgelegt werden. Wir sagen Ihnen, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können.

Geld vom Staat

Kostenlose Broschüre über alle Fördermöglichkeiten

Berlin. Eine komplett überarbeitete und aktualisierte Auflage der Informationsbroschüre über Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien hat das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BINE Informationsdienst herausgegeben. Darin werden rund 900 Förderprogramme der EU, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern vorgestellt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern einen praxisnahen und nutzerorientierten Überblick bieten, welche Fördermittel es gibt und wo diese beantragt werden können. Wer Energie spart, schont nicht nur die endlichen Ressourcen, sondern auch den eigenen Geldbeutel.“

Fördermittel für 2008

Zuschüsse für Solarkollektoren, Biomassekessel und Wärmepumpen

Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stehen bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 stehen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Wärmepumpen förderfähig

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und seine Regelungen

Berlin. Das Bundeskabinett hat im Rahmen seines integrierten Energie- und Klimaschutzpaketes u.a. auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Wichtigste Auswirkung für Verbraucher: Künftig müssen bei Neubauten mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten will die Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen.
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