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09.12.2008

Nach Energieausweis fragen

Für die meisten Mieter ein wichtiges Kriterium

Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei Mietern in Deutschland. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Insgesamt haben schon 66 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der Mieter treffende Antworten.

"Viele Mieter wissen bereits, dass es einen Energieausweis für Häuser gibt. Jetzt müssen sie auch noch von ihrem Recht auf Vorlage des Energieausweises Gebrauch machen und den Hauseigentümer zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung danach fragen", kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena.

Insgesamt ist der energetische Zustand eines Gebäudes für Mieter ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungswahl, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Über 90 Prozent bezeichnen Informationen über die Dämmung der Wände, Dichtigkeit der Fenster sowie Art der Heizung als wichtig für ihre Entscheidung für ein zukünftiges Heim. 89 Prozent aller befragten Mieter - einschließlich derer, die erst im Verlauf der Umfrage vom Energieausweis erfahren haben - gehen davon aus, mit seiner Hilfe künftig stärker auf den Energieverbrauch und den energetischen Zustand ihres zukünftigen Heims achten zu können. Vier von fünf Mietern wollen bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragen.

"Die Umfrage zeigt, dass der Energieausweis bei den Mietern gut ankommt und sie positive Erwartungen an dieses neue Instrument für mehr Transparenz beim Energieverbrauch in Gebäuden knüpfen", sagte Kwapich.

Die Energieausweispflicht gilt seit dem 1. Juli für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 und ab dem 1. Januar 2009 für alle später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

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