Möglingen. Im Neubau schreibt das Bundesgesetz bereits jetzt vor, dass 20% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Ab 1. Januar 2010 gibt es jetzt in Baden-Württemberg durch das EWärmeGesetz eine Verpflichtung, dass bei der Heizungserneuerung mindestens 10% erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Weitere Bundesländer erarbeiten aktuell ähnliche Vorschriften.
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Erneuerbare Energien Pflicht bei Heizungserneuerung
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vor 6 Monate veröffentlicht #
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