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25.05.2011

Garantien nicht verbraucherfreundlich

Solaranlagen: Tipps zum Garantiecheck

Immer mehr Hausbesitzer kommen mit der Sonne ins Geschäft: Warmes Wasser dank Sonnenkraft erwärmen oder das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln – so lauten dabei die Baupläne, die erneuerbare Energien auf dem Dach Einzug halten zu lassen.Doch wer mit der umweltfreundlichen Energie auf Nummer sicher gehen will, sieht sich mit kaum lesbaren und wenig verbraucherfreundlichen Garantiebedingungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum Garantie-Check.

Gewährleistung: Grundsätzlich muss ein Photovoltaik-Modul, wie jede andere gekaufte Ware auch, fehlerfrei ausgeliefert werden. Zwei Jahre lang hat der Kunde einen gesetzlich geregelten Anspruch gegenüber dem Verkäufer – in der Regel also beim Installateur, der die Anlage errichtet – auf ein Produkt ohne Mängel. Dabei gilt: Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Wichtig: Die genannten Rechte stehen dem Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Erhalt des Moduls zu.

Garantie: Garantien werden – im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten – vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt. Weil die Modul-Hersteller die Produkt-Garantien von sich aus gewähren, können sie die genauen Bedingungen weitestgehend selbst festlegen. Käufer sollten unbedingt verlangen, dass ihnen eine schriftliche Garantieurkunde ausgehändigt wird, in der die exakten Garantiebedingungen für die Module, wie Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantie, zu finden sind.

Produkt- und Leistungsgarantie: Viele Hersteller geben für Material- und Verarbeitungsfehler freiwillige Produkt-Garantien von bis zu zehn Jahren. Außerdem stehen die meisten nicht nur über die zweijährige Gewährleistung hinaus für ein mangelfreies Produkt ein, sondern versprechen auch eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten jedoch oftmals mit einseitigen Lastenverteilungen, unklaren Formulierungen, kurzen Fristen zur Anzeige der Mängel oder einem Gerichtsstand im Ausland konfrontiert. So wälzen viele Hersteller sämtliche Kosten der Garantieabwicklung auf den Verbraucher ab. Zudem schließen Hersteller eine Garantieleistung zum Beispiel bei „Nachlässigkeit“ aus, ohne diese weiter zu konkretisieren, oder räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden. Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa „Madrid“ oder „New York“ sind unter den verbraucherunfreundlichen Bedingungen zu finden.
Garantie verweigert: Die Verbraucherzentrale NRW prüft derzeit die Garantiebedingungen von Modulherstellern und hat bereits einige Anbieter wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. In Musterverfahren will sie die Rechtslage zugunsten von Verbrauchern klären. Bis dahin rät sie, insbesondere solche Anbieter zu meiden, die sämtliche Kosten für Reparatur und Ersatz im Garantiefall auf die Kunden abwälzen. Es sind nämlich auch Unternehmen am Markt, die sich hier kundenfreundlicher zeigen.

Wenn sich Hersteller mit dem Hinweis auf ihr Kleingedrucktes weigern, Garantieansprüche anzuerkennen, gibt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Hilfestellungen gibt´s in den örtlichen Beratungsstellen sowie ihr zentrales Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0900 1 89 79 69 für 1,86 Euro aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

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