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Energieausweise: Viele mangelhafte InternetangeboteVerbraucherberatung: Für Fehler haften Eigentümer und VermieterGoldgräberstimmung herrscht bei den Anbietern von Energieausweisen angesichts der nahenden Vorlagepflicht: Im Internet bieten sie die Erstellung des vierseitigen Papiers plus Anlagen zu Schnäppchenpreisen. Doch fast alle Online-Angebote sind nicht zu gebrauchen – so das Ergebnis eines Checks durch die Verbraucherzentrale NRW. Lediglich einer von 97 über-prüften Ausstellern fragte auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab.Von den 29 Verbrauchsausweisen, die im Test gekauft und ausgewertet wurden, waren 12 schon formal „mangelhaft“, 18 hielten einer weitergehenden fachlichen Prüfung nicht Stand. Selbst durch unüber¬seh-bare Patzer bei der Dateneingabe wurde die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung nicht alarmiert, sodass einem 1962 gebauten Haus – seither lediglich mit neuen Fenstern versehen – fälschlich von vier Ausstellern im Ener-gieausweis sogar Verbrauchswerte weit unter Neubaustandard bescheinigt wurden. Ein Testat, das zum kostenträchtigen Boomerang werden kann: Denn Eigentümer wie Vermieter haften, wenn Käufer oder Mieter Schadenersatz fordern, weil sich das ausgewiesene Sparhaus als sanie-rungsbedürftiger Energiefresser entpuppt. Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung naht die Pflicht: Ab 1. Juli schreibt die Energieeinsparverordnung – gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp – bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. Als Wegweiser dienen dabei sogenannte Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen. Der Energieausweis kommt in zwei Varianten daher: Als preiswerter Verbrauchsausweis, der für Kosten zwischen 20 und 100 Euro allein auf Grundlage von Verbrauchsmessungen erstellt wird und dessen Ergebnisse keine zuverlässige Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes geben. Und dem teureren Bedarfsausweis, bei dem ab etwa 150 Euro ingenieurtechnisch die Energiebedarfskennwerte eines Gebäudes berechnet und dessen energetische Qualität unabhängig vom individuellen Energieverbrauchsverhalten der Bewohner beurteilt wird. Bis 1. Oktober 2008 können auch Eigentümer bis 1965 fertig gestellter Häuser noch zwischen den beiden Varianten wählen – danach wird der Bedarfsausweis für Häuser-Oldies mit weniger als fünf Wohnungen Pflicht. Energieausweis-Interessenten rät die Verbraucherzantrale, nur solche Online-Verbrauchsausweise zu ordern, die alle 14 Pflichtdaten abfragen. Wer schon einen unvollständigen Ausweis in Händen hält, kann vom Ersteller kostenlose Nachbesserung verlangen und nach Ablauf einer etwa zweiwöchigen Nachfrist gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn Energieausweise dann immer noch nicht den gesetzlichen Vorgaben ent-sprechen. Leser Kommentare |